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   KG, 02.07.2001 - 5 Ws 256/01, 1 AR 551/01   

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https://dejure.org/2001,53840
KG, 02.07.2001 - 5 Ws 256/01, 1 AR 551/01 (https://dejure.org/2001,53840)
KG, Entscheidung vom 02.07.2001 - 5 Ws 256/01, 1 AR 551/01 (https://dejure.org/2001,53840)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - 5 Ws 256/01, 1 AR 551/01 (https://dejure.org/2001,53840)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 44 § 45 § 310 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unwirksamer Zustellung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 14 VRs 66 Js 752/96
  • KG, 02.07.2001 - 5 Ws 256/01, 1 AR 551/01

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 37
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05

    Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher

    Der Senat hat jedoch entschieden, daß in diesem Fall die Gründe des vom Grundgesetz gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) es gebieten, das Vorbringen gleichwohl im Wiedereinsetzungsverfahren zu prüfen (vgl. KG wistra 2002, 37 mit Nachw.).
  • KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die sofortige Beschwerde gegen eine

    Das schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts im Regelfall die Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung aus und zwingt zur Behandlung des Rechtsmittels als rechtzeitig eingelegt (vgl. KG wistra 2002, 37; JR 1982, 388; JR 1976, 425 mit Anm. Wendisch; Beschlüsse vom 5. November 2002 - 5 Ws 558/02 - und 22. Februar 1995 - 5 Ws 55/95 -).

    Denn die Annahme, der Beschwerdeführer habe keine Frist versäumt, weil sie mit der Verkündung nicht zu laufen begonnen habe, läßt - wegen der insoweit gegebenen Unanfechtbarkeit des landgerichtlichen Beschlusses (§ 310 Abs. 2 StPO) die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages ausnahmsweise nicht entfallen (vgl. KG wistra 2002, 37).

  • KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10

    Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung

    Nach unterdessen ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. etwa Senat, NStZ-RR 2006, 208, 209, wistra 2002, 37 ; Beschluß vom 7. März 2007 - 2 Ws 124/07 - KG, Beschluß vom 7. September 2005 - 4 Ws 128/05 -) ist jedoch anerkannt, daß über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden kann, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist, wenn bei der gegebenen Sachlage, die durch die Nichtanfechtbarkeit der landgerichtlichen Entscheidung gekennzeichnet ist (§ 310 Abs. 2 StPO ), es im Interesse eines effektiven Rechtschutzes geboten ist, das Beschwerdevorbringen im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens zu prüfen.
  • KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05

    Strafprozessrecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterscheinen des

    Lässt sich Rechtsschutz jedoch auf andere Weise nicht (mehr) erlangen, kommt die Anerkennung eines Zustellungsmangels als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht (vgl. KG wistra 2002, 37 und Beschluss vom 19. Mai 2005 aaO, jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 28.09.2017 - 4 Ws 120/17

    Berufung in Strafsachen: Wiedereinsetzung in die versäumte

    Lässt sich Rechtsschutz jedoch auf andere Weise nicht erlangen, kommt die Anerkennung eines Zustellungsmangels als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht (vgl. Kammergericht wistra 2002, 37 und Beschluss vom 19. Mai 2005 - 5 Ws 205/05 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 19.07.2004 - 1 Ws 229/04

    Wiedereinsetzung

    Siehe ferner KG wistra 2002, 37.
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